Kurszusatz (-), der besagen kann, dass weder Kauf- noch
Verkaufsaufträge oder nur solche mit nicht vertretbarer
Limitierung vorgelegen haben; dass eine Streichung auf
Veranlassung der Zulassungsstelle erfolgt ist, weil der
Emittent die vorgeschriebenen Publikationspflichten nicht
erfüllt hat; dass ein anderer wichtiger Grund für die Streichung
vorlag. Wenn der
Kurs wegen überwiegender Nachfrage gestrichen worden ist,
erfolgt die Notierung als "-G", bei überwiegendem Angebot heißt
sie "-B".
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