Gestrichen

 

Kurszusatz (-), der besagen kann, dass weder Kauf- noch Verkaufsaufträge oder nur solche mit nicht vertretbarer Limitierung vorgelegen haben; dass eine Streichung auf Veranlassung der Zulassungsstelle erfolgt ist, weil der Emittent die vorgeschriebenen Publikationspflichten nicht erfüllt hat; dass ein anderer wichtiger Grund für die Streichung vorlag. Wenn der Kurs wegen überwiegender Nachfrage gestrichen worden ist, erfolgt die Notierung als "-G", bei überwiegendem Angebot heißt sie "-B". 

 


Kommentar:


 

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