Freijahr
 

Jahre, in denen bei festverzinslichen Wertpapieren keine Tilgung des Anleihebetrages stattfindet, nennt man Freijahre.  


Kommentar:


 

Nächster Begriff: Freiverkehr
Voriger Begriff: Freie Wechselkurse

 

 

 Neue Einträge  

© kreditlexikon.de 2005

Impressum