Auch Freimakler genannt. Sie vermitteln
Geschäfte in allen
Wertpapieren. Sie dürfen auch Geschäfte in amtlich
gehandelten Wertpapieren tätigen, jedoch dabei keine
Kurse stellen. Sie veröffentlichen aber regelmäßig Preise im
Geregelten Markt und im
Freiverkehr. Freie Makler werden vom Börsenvorstand
zugelassen.