Außerbörslicher Zinsterminkontrakt, innerhalb
dessen die Vertragspartner vorab für einen bestimmten Betrag
einen
Zinssatz für eine in der Zukunft liegende Periode und ein
zugrundeliegendes -fiktives- Nominalvolumen vereinbaren. Die
Differenz zwischen dem vereinbarten und dem am Fälligkeitstag
gültigen Zinssatz wird zwischen den Partnern verrechnet. Ein
Kapitaltransfer erfolgt nicht.