Ein Flurstück ist der Teil einer
Flur, der von Linien eingeschlossen und im
Kataster mit besonderer Nummer aufgeführt ist. Ein Flurstück
darf nicht Flächen aus verschiedenen Grundstücken umfassen.
Mehrere Flurstücke können jedoch im Grundbuch ein "Grundstück"
bilden. Das Zuflurstück ist eine Teilfläche, die aus einem
Flurstück herausgemessen und mit einem anderen verschmolzen
wurde. Abtrennung und Verschmelzung werden unmittelbar
hintereinander ins Grundbuch eingetragen. |
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