Die
Zinsen für ein
Darlehen werden für einen bestimmten Zeitraum vertraglich
auf einen gleichbleibenden
Zinssatz festgelegt. Meistens sind es 5, 10 oder 15 Jahre.
Die Regelung kann bei den kürzeren Fristen nicht gekündigt
werden. Bei Fristen über 10 Jahren kann ab dem zehnten Jahr mit
einer Frist von 6 Monaten gekündigt werden. Nach Ablauf oder
Kündigung der Festschreibungsperiode werden neue Zinskonditionen
ausgehandelt.