Dividendenabschlag
 

Der Dividendenabschlag, der in der Höhe der Bruttodividende entspricht, wird am Tag der Dividendenausschüttung bei der Aktiennotierung abgezogen.


Kommentar:


 

Nächster Begriff: Dividendenanspruch
Voriger Begriff: Dividende

 

 

 Neue Einträge  

© kreditlexikon.de 2005

Impressum