Regelungen der Kreditinstitute, unter Beachtung
der Leitsätze für Mitarbeitergeschäfte, zum Schutz der Anleger
und zur Vermeidung von Interessenkonflikten. Diese Regelungen
sollen vermeiden, dass Geschäfte der Bankmitarbeiter in
Wertpapieren ,
Devisen , Edelmetallen und
Derivaten nicht gegen die Interessen der Bank und ihrer
Mitarbeiter verstoßen. Zweck der Regelungen ist die Schaffung
von Vertrauen in den jeweiligen Kapitalmarkt bzw. zu den
Marktteilnehmern |
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