Ein Cap stellt ein vertraglich handelbares Recht
auf einen im voraus festgelegten Höchstzinssatz dar, dem ein
bestimmter Referenzzinssatz zu Grund liegt. Es gibt zwei Arten
von Caps: 1. "verbundene" Caps:
Höchstzinssatz bei Cap-Floatern und 2. "seperate"
Caps: Zinsausgleichsvereinbarungen, die als eigenständiges Recht
gehandelt werden. Der Käufer eines Cap ist bereit, eine Prämie
dafür zu zahlen, dass ihm der Verkäufer die Differenz zwischen
einem vereinbarten Zinssatz und dem Marktzinsniveau vergütet,
sobald das Geldmarktzinsniveau den vereinbarten Zinssatz
überschreitet. Damit kann sich der Käufer des Rechts gegenüber
Zinssteigerungen absichern. Seine variabel verzinslichen
Verpflichtungen erhalten bei Erreichen des vereinbarten
Zinssatzes, des sog. Cap-Satzes Festzinscharakter. Der Verkäufer
des Cap erhält für die Zinsausgleichsvereinbarung eine Prämie,
die sog. Cap-Prämie. Sobald das Marktzinsniveau den Cap-Satz
überschreitet, kommt auf ihn eine Zahlungsverpflichtung zu.
Für Caps hat sich ein eigenständiger Markt entwickelt. |
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