Bürgschaft
 

Durch die Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge, dem Gläubiger für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Schuldners einzustehen. Es gibt verschiedene Arten von Bürgschaften wie z.B.

die selbstschuldnerische Bürgschaft,

die Mitbürgschaft,

die Ausfallbürgschaft usw.

Gesetzlich geregelt ist die Bürgschaft in §§ 765 ff. BGB. Der Bürgschaftsvertrag stellt eine einseitige Verpflichtung des Bürgen dar. Dem Gläubiger entstehen aus dem Vertrag keine Pflichten. Die Bürgschaft setzt das Bestehen einer Hauptschuld voraus, an die die Bürgschaft akzessorisch gebunden ist.


Kommentar:


 

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