Bruchteilseigentum
 

Gehört ein Eigentum mehreren Personen zu ideellen Anteilen, z.B. eine Eigentumswohnung einem Ehepaar je zur Hälfte, so liegt eine gesetzliche Bruchteilsgemeinschaft vor. Gehört ein Sondereigentum in einer Wohnungseigentümergemeinschaft mehreren Personen in Bruchteilseigentum, so müssen diese Personen ihr Stimmrecht in der Eigentümerversammlung einheitlich ausüben bzw. einen Stimmrechtsvertreter benennen.


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