Börsenprospekt
 

Vor Zulassung eines Wertpapiers zum (amtlichen) Handel an einer Börse hat das entsprechende Unternehmen bzw. das für dieses tätig werdende Kreditinstitut die Öffentlichkeit in bestimmten überregionalen Zeitungen (Börsenpflichtblättern) über die beabsichtigte Einführung an der Börse zu informieren. Dieser Börsenprospekt muss bestimmte Kriterien erfüllen, z.B. Informationen enthalten zur bisherigen und erwarteten Entwicklung des Unternehmens, zur Produktpalette, zur letzten Bilanz u. ä. Börsenprospekte, die wissentlich falsche oder stark geschönte Angaben enthalten, können im kritischen Fall zu Ansprüchen geschädigter Anleger gegenüber den die Emission betreibenden Beteiligten (Banken o. ä.) führen.


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