In den Städten und Gemeinden stellt der
Gutachter jährlich die Grundstückspreise fest. Dies erfolgt auf
Basis einer Kaufpreissammlung. Die Kaufpreissammlung wird aus
den Kaufverträgen eines Gebietes erstellt. Die Bodenrichtwerte
werden veröffentlicht und man kann sie bei den Stadt- und
Kreisverwaltungen bekommen. Sie sind eine große Hilfe bei der
Bewertung von Immobilien.