Bearbeitungsgebühr/-entgelt
 

Von Banken i. d. R. einmalig erhobene Gebühr für die Bearbeitung des Darlehensantrages. Sie wird nur bei Gewährung, nicht für Antragstellung, eines Darlehens erhoben und bei Auszahlung des Darlehens in Abzug gebracht.

 


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