Bauzeitzinsen sind Schuldzinsen, die bei
Bauvorhaben im Zusammenhang mit einer Vor- oder
Zwischenfinanzierung vor der Bezugsfertigkeit des Objektes
anfallen. Soll das Objekt vermietet werden, können die Zinsen
vom Bauherrn als Werbungskosten abgezogen werden. Kalkulatorisch
zählen sie zu den
Baunebenkosten.