Baugenehmigung
 

Die Baugenehmigung stellt die behördliche Erlaubnis zur Durchführung einer Baumaßnahme dar. Eine Baugenehmigung ist entsprechend den Landesbauordnungen befristet gültig und gebührenpflichtig. Die Genehmigung muss am Bau öffentlich kenntlich gemacht werden. Für Ein- und Zweifamilienhäuser in einem erschlossenen Baugebiet ist ein vereinfachtes Verfahren möglich. Der Bauherr muss hier lediglich anzeigen, dass er bauen will und dass er sich an die vorgegebenen Baunormen und Vorschriften hält. 


Kommentar:


 

Nächster Begriff: Baugebiet
Voriger Begriff: Baufenster

 

 

 Neue Einträge  

© kreditlexikon.de 2005

Impressum