Bei der Bauabnahme kontrolliert der Bauherr, ob
alle in Auftrag gegebenen Arbeiten ordnungsgemäß durchgeführt
wurden. Laien sollten bei Neubauten einen Sachverständigen zur
Bauabnahme hinzuziehen. Im Abnahmeprotokoll werden alle Schäden,
Mängel oder unsachgemäß ausgeführten Arbeiten festgehalten. Ab
Zeitpunkt der Bauabnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.