Aval stellt einen Kredit dar, den ein Kreditinstitut durch
Übernahme einer Bürgschaft (nach §§ 765ff. BGB) oder Stellung
einer Garantie gewährt. Das Kreditinstitut stellt somit also
keinen Geldbetrag, sondern die eigene
Kreditwürdigkeit zur Verfügung. Übernimmt das Kreditinstitut
eine Bürgschaft, verpflichtet es sich für die Verbindlichkeiten
des Kreditnehmers einem Dritten gegenüber einzustehen. Die
Bürgschaft ist akzessorisch. Übernimmt das Kreditinstitut eine
Garantie, verpflichtet es sich einem Dritten gegenüber, für
einen bestimmten in der Zukunft liegenden Erfolg einzustehen.
Die Garantie ist abstrakt. |
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