Aval
 

Aval stellt einen Kredit dar, den ein Kreditinstitut durch Übernahme einer Bürgschaft (nach §§ 765ff. BGB) oder Stellung einer Garantie gewährt. Das Kreditinstitut stellt somit also keinen Geldbetrag, sondern die eigene Kreditwürdigkeit zur Verfügung. Übernimmt das Kreditinstitut eine Bürgschaft, verpflichtet es sich für die Verbindlichkeiten des Kreditnehmers einem Dritten gegenüber einzustehen. Die Bürgschaft ist akzessorisch. Übernimmt das Kreditinstitut eine Garantie, verpflichtet es sich einem Dritten gegenüber, für einen bestimmten in der Zukunft liegenden Erfolg einzustehen. Die Garantie ist abstrakt.


Kommentar:


 

Nächster Begriff: Avalgebühr
Voriger Begriff: Automatische Ausübung

 

 Neue Einträge  

© kreditlexikon.de 2005

Impressum