Der Auszahlplan ist eine zwischen dem Anleger und der
KAG getroffene Vereinbarung über Höhe und Zeitabstand
regelmäßiger Auszahlungen aus einem Investmentguthaben. Der
Anleger kann sich entweder nur die regelmäßig erwirtschafteten
Erträge auszahlen lassen (= Auszahlung ohne Kapitalverzehr) oder
das Investmentvermögen allmählich aufbrauchen (= Auszahlung mit
Kapitalverzehr).