Auszahlplan (= Entnahmeplan)
 

Der Auszahlplan ist eine zwischen dem Anleger und der KAG getroffene Vereinbarung über Höhe und Zeitabstand regelmäßiger Auszahlungen aus einem Investmentguthaben. Der Anleger kann sich entweder nur die regelmäßig erwirtschafteten Erträge auszahlen lassen (= Auszahlung ohne Kapitalverzehr) oder das Investmentvermögen allmählich aufbrauchen (= Auszahlung mit Kapitalverzehr).


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