Ausübungsart
 

Es gibt zwei verschieden Ausübungsarten:

1. Optionsscheine des amerikanischen Typs (american style) und

2.  Optionsscheine des europäischen Typs (european style).


Kommentar:


 

Nächster Begriff: Ausübungsfrist
Voriger Begriff: Ausschüttungsgleicherertrag

 

 Neue Einträge  

© kreditlexikon.de 2005

Impressum