Ausserbörslicher Handel
 

Direkter Handel zwischen zwei Parteien ohne Einschaltung eines Börsenmaklers.

Kommentar:


 

Nächster Begriff: Ausserordentliche Hauptversammlung
Voriger Begriff: Aussenbereich

 

 Neue Einträge  

© kreditlexikon.de 2005

Impressum