Aussenanlagen
 

Zu den Außenanlagen einer Immobilie gehören: die Gartenanlage, Einfriedungen, Ver- und Entsorgungsanlagen sowie Hof- und Wegbefestigungen. Die Kosten hierfür bei einem Neubau müssen mit ca 5 % der Baukosten kalkuliert werden. Um den für die AfA relevanten Teil der Anschaffungskosten zu ermitteln, müssen neben den im Kaufpreis enthaltenen Kosten für den Grundstücksanteil auch die Kosten für die erstmalige Anlage der Aussenanlagen, der Küche, der Sauna, etc. vom Kaufpreis abgezogen werden. Die Abschreibungssätze für diese Kosten sind vom eingesetzten Material abhängig.

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