Zu den Außenanlagen einer Immobilie gehören: die Gartenanlage,
Einfriedungen, Ver- und Entsorgungsanlagen sowie Hof- und
Wegbefestigungen. Die Kosten hierfür bei einem Neubau müssen mit
ca 5 % der Baukosten kalkuliert werden. Um den für die AfA
relevanten Teil der Anschaffungskosten zu ermitteln, müssen
neben den im Kaufpreis enthaltenen Kosten für den
Grundstücksanteil auch die Kosten für die erstmalige Anlage der
Aussenanlagen, der Küche, der Sauna, etc. vom Kaufpreis
abgezogen werden. Die Abschreibungssätze für diese Kosten sind
vom eingesetzten Material abhängig. |
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