Allgemeine Vertragsbedingungen
 

Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen Anleger und Kapitalanlagegesellschaft (KAG) und gelten für alle Publikumsfonds der KAG jeweils in Verbindung mit den besonderen Vertragsbedingungen der einzelnen Fonds. Beide zusammen sind Bestandteil des Verkaufsprospektes. Seit Novellierung des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) von 1990 sind die Allgemeinen Vertragsbedingungen in wortgleicher Form fester Bestandteil aller Verkaufsprospekte der Publikumsfonds deutscher KAGs.

Kommentar:


 

Nächster Begriff: Allstimmigkeit
Voriger Begriff: Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 Neue Einträge  

© kreditlexikon.de 2005

Impressum